Steuerberatung - Die Aktuelle Meldung
Weihnachten im Schuhkarton 2015 13.10.2015
Es ist wieder soweit. Auch in diesem Jahr sind wir wieder dabei, wenn für die Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ Päckchen für bedürftige Kinder in Osteuropa gesammelt werden. Im vorigen Jahr wurden die Schuhkartons aus Mecklenburg-Vorpommern in Georgien, Polen, Weißrussland und Palästina verteilt. Viele strahlende Kinderaugen können Sie auf der Internetseite: www.geschenke-der-hoffnung.org sehen. Hier können Sie sich auch informieren, welche Dinge eingepackt werden dürfen und besonders gebraucht werden. Flyer mit Hinweisen dazu finden Sie auch in unserem Büro.
Bitte helfen Sie mit, auch in diesem Jahr vielen Kindern eine Weihnachtsfreude zu bereiten, die sonst keine Geschenke bekommen.
Die Päckchen können bis zum 15.11.2015 zu den üblichen Bürozeiten montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei uns abgegeben werden. Für jedes Päckchen wird eine Spende von 6 Euro erbeten, die für den Transport verwendet wird. Die Kanzlei Seeger & Deckert übernimmt diese Spende für alle Päckchen, die hier abgegeben werden.
Mandantenbriefe 2024
Aus der März-Ausgabe:
Alle Steuerzahler:
- Private Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung
- Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben weiter „steuerfrei“
- Doppelte Haushaltsführung: Mietzahlungen für Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten dennoch abzugsfähig
- Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt
Arbeitgeber
- Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein
- Lohnsteuerabzugsverfahren: Vorsorgepauschale an Beitragssätze angepasst
- Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert
Freiberufler und Gewerbetreibende
- Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31.3.2024 verlängert
Vermieter
- Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten: Diese Spielregeln sind einzuhalten!
Diese und weitere interessante Themen lesen Sie in unserem monatlich erscheinenden Mandantenbrief.
Sonderausgabe zum Jahresende 2023/2024
Zu jedem Jahresende kommen neue Regelungen für das neue Jahr oder alte Regelungen laufen aus. In unserer Sonderausgabe zum Jahresende fassen wir alle wichtigen Themen zusammen. Ebenso enthalten sind wichtige Regelungen für die verschiedenen Kapitalgesellschaften, für Vermieter, sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Video Kassenbuch
In den seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von
Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
bekräftigt die Finanzverwaltung ihren Standpunkt, dass die Einzeldaten aus Kassensystemen zu den
aufbewahrungspflichtigen Geschäftsvorfällen gehören, die dem Datenzugriff unterliegen.
Dies wird durch ein neues Urteil des BFH zum Zugriff auf Kassendaten einer Apotheke bestätigt. Die
Finanzverwaltung wird diese Entscheidung auch auf andere Branchen übertragen und den
Datenzugriff auf Vorsysteme wie Kassen ausweiten.
Sonderausgabe Mandantenbrief: Ordnungsgemäße Kassenführung
Neu: Bereits mehrfach haben wir uns dem Thema Ordnungsgemäße Kassenführung gewidmet. Dieses Thema ist und bleibt aktuell. Unsere
Sonderausgabe zu diesem Thema geht nochmals auf die Anforderungen ein, beschäftigt sich mit den Folgen, wenn die Kassenführung Mängel aufweist und gibt einen Ausblick aufgeplante Änderungen in den nächsten Jahren.
Mehr Informationen
Formulare & Checklisten
Formulare bestimmen unser Leben. Damit Sie immer das richtige Formular zu Hand haben, stellen wir Ihnen hier einige wichtige Dokumente zur Verfügung.
Darunter sind ein Kasenbuchformular, eine Reiskostenabrechnung oder auch eine Checkliste für die Erstellung der Einkommensteuer und der Nachweis der Elterneigenschaft.
Ständig aktualisiert und ergänzt
Inhaltsverzeichnis
Unsere neue App
Mit unserer neuen App können die Mandanten unseres Büros in Stralsund online schnell auf Ihre aktuellen Geschäftszahlen mit Hilfe Ihres Smartphones oder Tablets zugreifen.
Informieren Sie sich in einem kurzen Video über die Möglickeiten und die einfache Bedienung unserer App und welche Vorteile sie hat.
Digitale Buchführung
Neu: Kennen Sie schon die digitale Buchführung? In unserem Online-Portal bieten wir Ihnen an, Ihre Belege ganz einfach online zu übermitteln.
Die Originale können bei Ihnen verbleiben. Als Nebeneffekt können Sie jederzeit, auch von unterwegs, über unsere Online-App auf Ihre aktuellen Zahlen zugreifen.
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